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Die private Krankenversicherung
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Die private Krankenversicherung
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| Die Möglichkeiten. Die Sicherheit. Die Zukunft. |
| Sichern Sie sich rundum ab. |
| Ihr Einstieg in die private Krankenversicherung |
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Wachsende Sozialabgabe, steigende Ansprüche und spürbare, gesetzlich erzwungene Eigenbeteiligungen an den Krankheitskosten stellen viele Menschen vor die Frage, ob sie nicht die vielen Vorteile nutzen und eine private Krankenversicherung abschließen sollten.
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Private Krankenversicherung
Rund 16 Millionen Men-schen haben heute bereits eine private Krankenver-sicherung - und es werden täglich mehr. Hiervon haben sich mehr als 8 Millionen vollständig privat krankenver-sichert. Die übrigen rund 7,9 Millionen verbessern Ihren gesetzlichen Schutz durch eine der zahlreich angebo-tenen privaten Zusatzver-sicherungen.
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Nur die private Krankenversicherung kann auf den Wunsch, persönliche Bedürftnisse abzusichern, eingehen. Hier bestimmt der Einzelne den für Ihn optimalen Leistungsumfang je nach Lebensstandart, Einkommen und Risikobereitschaft. Vom Grundschutz, welcher in etwa dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, bis zum Spitzenschutz in allen Bereichen.Rechtzeitig gebildete Rückstellungen decken die mit dem Alter steigenden Gesundheitskosten ab. Damit ist die private Krankenversicherung schon heute auf den demographischen Wandel der nächsten Jahrzehnte vorbereitet.
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| Bauen Sie auf individuelle Sicherheit. |
| Sie haben die freie Wahl. |
| Das Angebot der privaten Krankenversicherung |
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Wer sich privat krankenversichern will, hat die freie Wahl des versicherten Leistungsumfangs. Vom Grundschutz bis zum Spitzenschutz ist alles möglich. Wer gesetzlich versichert ist, kann seinen Schutz durch private Zusatzversicherungen aufstocken. So kann der gesetzlich versicherte im Krankenhaus den Status eines Privatpatienten erreichen (Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer).
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Die private Krankenversicherung bietet individuellen Versicherungsschutz, indem sie die medizinischen Behandlungskosten umfassend deckt beziehungsweise Eigenleistungen oder Leistungen aus Beihilfen ergänzt. Sieist die Alternative zur freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse und trägt im individuell vereinbarten Umfang die Kosten für medizinische Leistungen zur Behandlung von Krankheiten, Unfällen und Entbindungen. Privat Versicherte haben freie Wahl unter allen Ärzten und Krankenhäusern.
Der private Krankenversicherungsschutz gilt grund-sätzlich Europaweit, außerhalb Europas mindestens bis zu einem Monat. Bei längeren Aufenthalten kann die Geltungsdauer verlängert werden. Privat Versicherte sind nicht von den gesetzlich verordneten Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen betroffen, wie sie der Gesetzgeber immer wieder bei Gesundheitsreformen vornimmt.
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Privat Versicherte entscheiden frei
...über Art und Umfang des Versicherungsschutzes (Grund- oder Spitzenschutz)
...über das Risiko, welches sie selbst tragen können (Selbstbeteiligung spart Beitrag)
...über Bagatellfälle, die sie selbst bezahlen wollen (z.B. wegen hoher Beitragsrückgewähr)
...ob zur Anpassung an die Einkommensentwicklung Leistungen aufgestockt oder abgebaut werden sollen
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Weitere Informationen zum Angebot der privaten Krankenversicherung >>>
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| Voll versichert - voller Durchblick. |
| Beiträge und ihre Berechnung |
| Mit dem Alter steigen die Behandlungskosten |
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Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung orientieren sich nicht am Einkommen. Sie werden individuell kalkuliert und richten sich nach Gesundheitszustand und Lebensalter bei Eintritt in die Versicherung, nach dem Geschlecht und dem Umfang der abgesicherten Leistungen.
Mit dem Alter steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. 80jährige benötigen zum Beispiel etwa zwölfmal höhere Aufwendungen für Arzneimittel wie 30jährige. Die Inanspruchnahme von Krankenhausleistungen steigt ebenfalls zwischen dem 30. und dem 80. Lebensjahr um den Faktor 10 bis 12.
In der Beitragsberechnung wird bereits einkalkuliert, daß mit dem Alter auch die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zunimmt. Hierfür wird eine Altersrückstellung gebildet, indem in jüngeren Jahren höhere Beiträge erhoben werden, als es dem Risiko entspricht. Steigt im Alter die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, kann dies durch Entnahmen aus der Altersrückstellung finanziert werden.
Weitere Informationen über Beiträge und ihre Berechnung >>>
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| In diesem Vertrag steht nur das, was Ihnen passt. |
| Individueller Versicherungsschutz |
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| Privater Versicherungsschutz in der Praxis |
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Eigenverantwortung wird in der privaten Krankenversicherung groß geschrieben. Der Versicherte entscheidet, welche Leistungen er versichern möchte.
Der Patient entscheidet, von welchem Arzt oder in welchem Krankenhaus er behandelt werden möchte. Er hat freie Wahl unter allen niedergelassenen Ärzten und kann sich auch von Chefärzten im Krankenhaus ambulant behandeln lassen. Er kann unter allen Akutkrankenhäusern frei wählen. Der Versicherte zahlt seine Arzt- und Krankenhausrechnungen direkt und bekommt sein Geld von der Versicherung zurück. Rechnungen können bereits erstattet werden, bevor sie bezahlt sind. Die Höhe der Erstattung hängt vom Tarif ab. Rechnungen des Krankenhauses für die Unterkunft werden direkt von der Versicherung beglichen.
Weitere Informationen zum individuellen Versicherungsschutz >>>
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© 2007 Thomas Gerber
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Die private Krankenversicherung ist eine Individual-versicherung, welche der Vorsorge des Einzelnen für den Krankheitsfall dient. Hier kann der Einzelne den Gegenstand und den Umfang der Leistungen weitgehend selbst bestimmen. Sein Versicherungsschutz ist auf sein individuelles Bedürftnis abgestimmt. Für Leistungen, welche der Versicherungsnehmer nicht absichern möchte, braucht er auch nicht vorzusorgen, denn der Gesetzgeber hat den Umfang des Versicherungsschutzes nicht vorgeschrieben. Die Leistungen der Versicherung sind vertraglich vereinbart. In diesen Leistungskatalog kann der Gesetzgeber nicht eingreifen. Die Versicherung hat sich ebenfalls verpflichtet, auf das Kündigungsrecht in der Vollversicherung zu verzichten. So kann allein der Versicherungsnehmer Änderungen seines Versicherungsvertrages vornehmen. Er allein entscheidet darüber, wenn er Kürzungen in seinem Versicherungsschutz vornehmen möchte, um eine Einspar-ung bei seinen Beiträgen zu erreichen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen sind die Versicherungsleistungen weitgehend per Gesetz festge-schrieben. Dabei muß der Versicherungsschutz für alle Versicherungsnehmer weitgehend vereinheitlicht sein. Dem Gesetzgeber obliegt es auch, den Versicherungsschutz beziehungsweise den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung fortzuschreiben. Dabei kann der Ge-setzgeber auch, was er bei verschiedenen Kosten-dämpfungs- und Gesundheitsreformgesetzen wiederholt getan hat, Einschnitte im Leistungskatalog vornehmen, Zuzahl-ungen erhöhen oder neue Zuzahlungen einfürhren.
Die private Krankenversicherung gewährt ihre Leistungen nach dem Kostenerstattungsprinzip. Der Versicherte ist unmittelbarer Vertragspartner des Arztes oder Kranken-hauses. Aufgrund des Behandlungsvertrages stellt Ihm der Arzt eine Rechnung aus, welche unter anderem die genaue Diagnose, die einzelnen ärztlichen Maßnahmen und den Rechnungsbetrag enthalten muß. Der Versicherungsnehmer reicht gegebenenfalls nach Vorprüfung die rechnung seinem Versicherungsunternehmen ein, welches die Versicherungs-leistung an Ihn auszahlt. Der Versicherungsnehmer überweist dann den Rechnungsbetrag an seinen Arzt.
Anders demgegenüber das Sachleistungsprinzip. Die Ver-sicherten erhalten Dienst- und Sachleistungen, ohne dafür irgendwelche Beträge vorlegen zu müssen. Die Kranken-kassen stellen ihren Versicherten über ihre Vertragspartner wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheken die Leistungen in natura zur Verfügung, wobei die Abrechnung ohne eine Beteiligung der Versicherten geschieht.
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