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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine private Vollversicherung zu gestalten. Die hundertprozentige Sicherung mit und ohne Selbstbehalt. Dieser umfassende Schutz wird häufig mit einem frei gewählten Selbstbehalt an den Kosten ambulanter Behandlung verbunden. Dieser im Voraus bestimmte Betrag von zum Beispiel jährlich 400,- Euro, 600,- Euro oder mehr wird von der Summe der eingereichten Rechnungen abgezogen. Er bezeichnet den Teil der Behandlungskosten, welchen der Versicherte selbst zu zahlen hat. Die Kosten für zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlungen sowie für Zahnersatz übernimmt die private Krankenversicherung im Rahmen des jeweiligen Tarifs. Es können Tarife mit unterschiedlichen Erstattungsprozentsätzen gewählt werden. Ein Tarif mit zum Beispiel 80 Prozent Erstattung istt dabei etwas teurer als ein Tarif mit einer Erstattung von nur 50 Prozent. Ein Tarif mit prozentualer Erstattung ist für Beamte und Ihre Familienangehörigen, die Anspruch auf Beihilfe haben, interessant. Die Höhe des Prozentsatzes, zu welchem Krankheitskosten erstattet werden, wählen Sie nach Ihrem Beihilfeanspruch selbst aus.
Die Anwartschaftsversicherung bewahrt während der Zeit, in welcher die Leistungsansprüche zum Beispiel gegenüber anderen Versicherungsträgern bestehen, gegen einen geringen Anwartschaftsbeitrag die Rechte aus einer Krankheitsversicherung. Beim Wiederaufleben der Leistungen sind entweder zwischenzeitlich aufgetretene Krankheiten in den Versicherungsschutz einbezogen (kleine Anwartschaft) oder zusätzlich auch Altersrückstellungen aufgebaut worden (große Anwartschaft). So sichern sich zum Beispiel Polizisten und Soldaten mit Anspruch auf freie Heilfürsorge die Vorteile einer rechtzeitig abgeschlossenen privaten Krankenversicherung.
Auch für arbeitslos gewordene Privatversicherte kann die Anwartschaftsversicherung interessant sein, den Arbeitslose werden automatisch in den gesetzlichen Krankenkassen versicherungspflichtig, wenn sie nicht bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben. Dauert die Arbeitslosigkeit weniger als ein Jahr, so ist auch ohne Anwartschaftsversicherung ein Wiederaufleben des früheren privaten Versicherungsvertrages zu den alten Bedinungen möglich, wenn der Vertrag vorher bereits fünf Jahre ununterbrochen bestanden hat. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich bei Beginn der Arbeitslosigkeit von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen, sofern seit mindestens fünf Jahren ein privater Krankenversicherungsschutz besteht.
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Kein Spaß im Leben ohne Sicherheit. Zur Bodenhaftung gehört: Gesundheitsrisiko erkennen, Eigenverantwortung übernehmen und gezielt vorsorgen. Die private Krankenversicherung hat dafür die individuellen Instrumente.
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