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Da es keine Familienversicherung wie in der Gesetzlichen Krankenkasse gibt, ist in der PKV für jedes Kind ein eigener Beitrag zu zahlen. Eltern, die unterschiedlich versichert sind haben eventuell die Wahl zwischen den beiden Systemen. Grundsätzlich wird ein Kind dem höher verdienenden Elternteil zugerechnet. Ist dieses in der PKV kann es nicht über den Partner in der Gesetzlichen Krankenkasse versichert werden.[4] Wird ein Kind privat krankenversichert muss dies nicht zwangsläufig bei dem gleichen Anbieter geschehen, bei dem auch die Eltern sind, da manche Versicherer Kinder auch alleine versichern.
Für Kinder werden keine Altersrückstellungen gebildet. Da diese also nicht verloren gehen können ist ein Wechsel des Anbieters also einfacher als bei Erwachsenen. Abhängig von den Leistungen kostet die Versicherung eines Kindes zwischen 60 und 120 Euro, im Gegensatz zu Erwachsenen unabhängig vom Geschlecht aber auch mit Gesundheitsprüfung. Die Gesundheitsprüfung entfällt nur, wenn ein Neugeborenes in der PKV der Eltern versichert wird.
Ein Beihilfeanspruch der Eltern erstreckt sich auch auf das Kind. Bei Angestellten wird der Arbeitgeberzuschuss gezahlt, bis Elternteil und Kind den durchschnittliche Höchstsatz der gesetzlichen Kassen überschreiten. Für die Pflegeversicherung fallen keine Beiträge an.
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