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Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen die Kosten der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Die private Pflegepflichtversicherung trägt bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag diese Kosten.
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Die Leistungen sind für alle Pflegebedürftigen gleich. Wer nach medizinischem Befund wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft und in erheblichem Maße täglich auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist, erhält einen Teil der Kostenfür die Pflege zu Hause erstattet.
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Privat Krankenversicherte müssen die Pflegepflichtversicherung bei einem private Krankenversicherungunternehmen abschließen.
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Wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen, wird ein Pflegegeld gezahlt. Während des Urlaubs der pflegenden Angehörigen werden bis zu einem Höchstbetrag die Kosten einer notwendigen teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) oder der Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen erstattet. Auch für ständige Versorgung in Pflegeheimen (vollstationäre Pflege) werden in Abhängigkeit des Ausmaßes der Pflegebedürftigkeit Leistungen gewährt.
Die Pflegepflichtversicherung deckt oftmals nicht alle Kosten, welche im Pflegefall entstehen. Die verbleibenden Kosten können mit einer Pflegezusatzversicherung abgedeckt werden. Es gibt zwei Formen der Pflegezusatzversicherung. Die Pflegetagegeld- und die Pflegekostenversicherung. Bei der Pflegetagegeldversicherung wird im Fall der Pflegebedürftigkeit ein Tagegeld bezahlt. Die Pflegekostenversicherung übernimmt Kosten, welche nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung verbleiben. Die Krankentagegeldversicherung sichert das Einkommen während einer vorrübergehenden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Sie ermöglicht, alle weiterbestehenden persönlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Gesetzlich Versicherte stocken so ihr Krankengeld auf. Arbeitnehmer erhalten nach Beginn einer Krankheit noch sechs Wochen lang Lohn bzw. Gehalt vom Arbeitgeber, laut Tarif oder Arbeitsvertrag manchmal auch länger. Vom vereinbarten Zeitpunkt an, bei Selbstständigen und Freiberuflern auch vor der siebten Woche, wird das vereinbarte Tagesgeld der Krankentagegeldversicherung gezahlt. Die Höhe des Tagesgelds bestimmt der Versicherte selbst. Er kann so das volle Nettogehalt absichern. Die Krankentagegeldversicherung ist auch als Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte geeignet.
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