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Private Zusatzversicherungen

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Individueller Versicherungsschutz
Das Angebot der privaten Zusatzversicherungen

Gesetzlich Versicherte können ihre Versorgung im Krankheitsfall durch verschiedene private Zusatzversicherungen verbessern.

Eine Krankenhauszusatzversicherung übernimmt die Kosten für privatärztliche Behandlung und eine bessere Unterbringung. Der einheitliche Pflegesatz für alle Patienten umfasst Pflege, Mahlzeiten und Unternbringung im Mehrbettzimmer. Für die Nutzung von Ein- oder Zweibettzimmern, zum Beispiel mit Dusche, Fernseher und Telefon, berechnen die Krankenhäuser Zuschläge. Diese Annehmlichkeiten lassen sich über die private Krankenhauszusatzversicherung finanzieren. Bei stationärer Behandlung können Sie Chefarztbehandlung frei wählen.

Eine ambulante Zusatzversicherung schließt Leistungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei werden oft Versicherungspakete angeboten, welche zum Beispiel den gesetzlichen Versicherungsschutz bei Zahnersatz aufstocken, Zuzahlungen zu Sehhilfen, Höhrgeräten etc. leisten und auch Auslandsaufenthalte absichern.

Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung wird für jeden Tag, den sich der Versicherte im Krankenhaus aufhalten muß, ein vereinbarter Geldbetrag ohne Kostennachweis und steuerfrei überwiesen. Damit lassen sich zusätzliche Kosten, welche durch den Aufenthalt im Krankenhaus entstehen abdecken.

Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten gesetzlich Versicherte von ihrer Krankenkasse ein Krankengeld, das 70 Prozent des Bruttoverdienstes und maximal 90 Prozent des Nettoverdienstes beträgt. Die private Krankentagegeldversicherung kann die Differenz zum Einkommen ausgleichen. Der Beitrag hängt von der gewünschten Höhe des Tagesgeldes, dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherten sowie vom Beginn der Zahlung ab.

Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet Sicherheit weltweit. In der privaten Krankenvollversicherung ist dieser Schutz weitgehend erhalten. Vollständigen Krankenschutz im Ausland für gesetzlich versicherte bietet nur die private Auslandsreisekrankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlung, Medikament und Krankenhausaufenthalte sowie Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Sie zahlt allerdings nur bei nicht verhersehbaren Behandlungen im Ausland, also nicht für Behandlungen, welche vor Beginn der Auslandsreise bereits feststanden.

 


© 2007 Thomas Gerber