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Der Vertrag der privaten Krankenversicherung

In diesem Vertrag steht nur das, was Ihnen passt.
Individueller Versicherungsschutz
Privater Versicherungsschutz in der Praxis

Eigenverantwortung wird in der privaten Krankenversicherung groß geschrieben. Der Versicherte entscheidet, welche Leistungen er versichern möchte.

Der Patient entscheidet, von welchem Arzt oder in welchem Krankenhaus er behandelt werden möchte. Er hat freie Wahl unter allen niedergelassenen Ärzten und kann sich auch von Chefärzten im Krankenhaus ambulant behandeln lassen. Er kann unter allen Akutkrankenhäusern frei wählen. Der Versicherte zahlt seine Arzt- und Krankenhausrechnungen direkt und bekommt sein Geld von der Versicherung zurück. Rechnungen können bereits erstattet werden, bevor sie bezahlt sind. Die Höhe der Erstattung hängt vom Tarif ab. Rechnungen des Krankenhauses für die Unterkunft werden direkt von der Versicherung beglichen.

Eine private Krankheitsvollversicherung gewährt ein Höchstmaß an Sicherheit:

  • Sie ist niemals durch das Versicherungsunternehmen kündbar und besteht ein Leben lang.
  • Durch Altersrückstellungen wird frühzeitig Vorsorge für das Alter gebildet.
  • Die Beiträge werden nach einheitlichen Grundsätzen kalkuliert. Wer erkrankt, zahlt nicht mehr.

Der private Krankenversicherungsschutz ist flexibel. Ändern sich die Bedürftnisse des Versicherten, gibt es viele Möglichkeiten, den Schutz anzupassen. Wird der Versicherungsschutz auf neue Leistungen ausgeweitet, dann wird ein risikogerecht kalkulierter zusätzlicher Beitrag berechnet. Umgekehrt ist es selbstverständlich mit dem Ziel einer Beitragsreduktion möglich, auf bestimmte Leistungen zu verzichten.

So einfach geht das:

Mit eigenverantwortlicher Be-darfsermittlung, frühzeitiger individueller Vorsorge und mit der Zukunftssicherheit der Altersrückstellungen bestim-men Sie selbst den für Sie optimalen Versicherungs-schutz in der privaten Krankenversicherung und sparen somit durch das maßgeschneiderte Leistungs-paket Beiträge.

Beim Wechsel in einen anderen, gleichartigen Tarif des Versicherers werden dem Versicherten die bisher erworbenen Rechte und Altersrückstellungen angerechnet. Ein großer Vorteil, welcher nur durch Angebotsvielfalt und Wettbewerb möglich ist. Die Kalkulationsgrundlagen sind im Versicherungsaufsichtsgesetz, die Rechte und Pflichten aus Versicherungsverträgen im Versicherungsvertragsgesetz geregelt und werden durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen überprüft.

Gesetzlich kontrollierte Sicherheit ist also auch bei der privaten Krankenversicherung gegeben, jedoch im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung mit größtmöglicher Freiheit für die Versicherten verbunden.

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© 2007 Thomas Gerber